Anleitung für die Wahlkommission

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Diese Anleitung benennt alle wichtigen Schritte, die durch die Mitglieder der Wahlkommission für die Durchführung von Wahlen auszuführen sind. Die Wahlordnung von DiB enthält die formellen Details und sollte vorab von jedem Mitglied der Wahlkommission gelesen worden sein.

Vor dem Wahlgang

  • Nur bei der Wahl von mehreren gleichen Ämtern: Der*die Leiter*in der Wahlkommission stellt ggf. einen Verfahrensantrag für eine gemeinsame Wahl der Ämter. -> offene Abstimmung der Versammlung darüber
  • Der*die Leiter*in der Wahlkommission verkündet, wer seine Kandidatur bereits (vor der Veranstaltung) angemeldet hat.
  • Der*die Leiter*in der Wahlkommission fragt, wer noch kandidieren möchte.
  • Der*die Leiter*in der Wahlkommission verkündet die Schließung der Wahlliste.
  • Ausdruck / Vorbereitung der Stimmzettel mit Auflistung der Namen aller Kandidat*innen nach alphabetischer Reihenfolge und Kästchen/Spalte für Ja, Nein, Enthaltung.

Verteilung der Stimmzettel

  • Pro Stimmkarte (Stimmrechtsübertragung möglich) erhält jede*r Abstimmungsberechtigte einen Stimmzettel.
  • Der*die Leiter*in der Wahlkommission fragt, ob jede*r Stimmzettel erhalten hat.
  • Der*die Leiter*in der Wahlkommission zeigt, dass die Wahlurnen leer sind.
  • Der*die Leiter*in der Wahlkommission eröffnet den Wahlgang.

Einsammeln der Stimmzettel

  • Die Mitglieder der Wahlkommission schreiben die Nummer des Wahldurchgangs auf allen Stimmkarten der Wählenden, dann erfolgt der Einwurf der Stimmzettel in die Wahlurne. War die Nummer bereits auf der Stimmkarte, darf der Stimmzettel nicht eingeworfen werden.
  • Der*die Leiter*in der Wahlkommission fragt, ob alle ihre Stimmkarten eingeworfen haben.
  • Der*die Leiter*in der Wahlkommission erklärt den Wahlvorgang für beendet.

Auszählung

  • Kreuze auf den Stimmzetteln zu Personen, die ihre Kandidatur zurückgezogen haben, zählen nicht.
  • Zu jedem Kandidaten Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen zählen.
  • Ungültige Stimmen gesondert mitzählen.
  • Ungültig ist eine Stimme z.B., wenn mehr Ja-Stimmen, als Ämter zu vergeben sind, auf dem Stimmzettel sind oder Ja und Nein bei derselben Person angekreuzt wurde.
  • Ist der Wille der*des Wählenden eindeutig erkennbar, ist der Stimmzettel gültig.

Verkündung des Ergebnisses

  • Anzahl Ja, Nein, Enthaltung, ungültige Stimmen bekannt geben.
  • Benennung der*des Wahlsiegers*in (Wahlsieger*in unter Berücksichtigung der Quotenregelungen)
  • Festhalten der Ergebnisse im Wahlprotokoll, am Ende zu unterschreiben von Wahlleiter*in und einem weiteren Mitglied der Wahlkommission.