Aufstellungsversammlung
Diese Seite gibt wichtige Informationen über die Aufstellung einer Landesliste zur Bundestagswahl. Zur Aufstellung von Wahlkreisbewerber*innen oder einer Landesliste für eine spezifische Landtagswahl erstelle bitte eine eigene Wiki-Seite (falls noch nicht verfügbar).
Einladung
- eigenständige Einladung (Einladung zu einem Parteitag, auf dem auch eine Landesliste aufgestellt wird, ist nicht ausreichend)
- Einladungsfrist laut Bundessatzung einhalten: spätestens 10 Tage vor der Wahl muss die Einladung angekommen sein
- zwingend enthalten sein muss:
- genaues Datum (mit Uhrzeit von-bis)
- genauer Ort
- Agenda mit den geplanten Tagesordnungspunkten
- Infos zur Verpflegung
- Infos zur Reisekostenübernahme
- Verfahren zur Anmeldung
- optionaler Inhalt (vor allem, weil eine Anwesenheit nicht Pflicht ist, um sich aufstellen zu lassen):
- Bitte um Antwort, ob die Person kandidiert und unter welcher Quote
- Bitte um alle Pflichtangaben zur Person auf der Landesliste (s.u.) sowie Telefonnummer, wenn Person kandidiert, aber nicht vor Ort sein wird
- Formulare (s.u.) als Anhang, die die Kandidat*innen ausfüllen müssen
Aufstellungsversammlung
- alle notwendigen Formulare (BWO Anlagen 16, 20, 22, 23, 24) sind bei der jeweiligen Landeswahlleitung erhältlich
- Akkreditierung / Stimmkarten verteilen (Es ist keine Stimmrechtsübertragung möglich. Nur wer vor Ort und Mitglied ist, kann wählen.)
- Ausgabe bzw. Einsammlung der Formulare für die Kandidat*innen:
- BWO Anlage 22 (Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerber einer Landesliste)
- BWO Anlage 16 (Wählbarkeitsbescheinigung; auszustellen von der Gemeindebehörde der Bewerber*innen)
- Protokoll führen (TODO Link zu Protokoll-Vorlage)
- Versammlungsleiter*in und Schriftführer*in bestimmen
- zwei Vertrauenspersonen für die Unterschrift auf Landesliste (BWO Anlage 20) bestimmen
- zwei Teilnehmer*innen für die Unterschrift auf BWO Anlage 24 (Versicherung an Eides statt) bestimmen
- Wahlkommission für die Stimmenauszählung bestimmen (mindestens zwei Personen; nur Personen, die selbst nicht kandidieren)
- Versammlungsleiter*in muss fragen, ob jemand die Mitgliedschaft, die Vollmacht und das Wahlrecht eines*r Versammlungsteilnehmers*in anzweifelt, der*die Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat
- jede*r Kandidat*in muss ausreichend Zeit erhalten, um sich vorstellen zu können (10 Minuten)
- wählbar ist nur, wer nicht Mitglied in einer anderen Partei ist und nicht schon auf einer anderen Landesliste steht
- Wahlprotokoll über jeden einzelnen Wahldurchgang (jeder Listenplatz wird einzeln gewählt)
- gewählte Kandidat*innen, die nicht vor Ort sind, müssen direkt nach ihrer Wahl angerufen werden, um ihre Wahl zu bestätigen (oder die Kandidatur zu widerrufen); bei Nichterreichbarkeit oder Widerruf, wird der Listenplatz neu gewählt
- Eintragen der gewählten Personen in die Landesliste (BWO Anlage 20); am Ende Unterschrift durch min. drei Vorstandsmitglieder (Vollmacht der anderen notwendig) und den zwei bestimmten Vertrauenspersonen
- nach der Versammlung BWO Anlage 23 (Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerber*innen für die Landesliste) ausfüllen und unterschreiben (Versammlungsleiter*in und Schriftführer*in) sowie BWO Anlage 24 (Versicherung an Eides statt) ausfüllen und unterschreiben (Versammlungsleiter*in und die zwei von der Versammlung bestimmten Teilnehmer*innen)
Einreichen der Landesliste
- Die unterschriebene Landesliste (BWO Anlage 20) sowie BWO Anlagen 23 und 24 inklusive BWO Anlagen 16 und 20 für alle aufgestellten Personen der Landeswahlleitung zukommen lassen (idealerweise persönlich abgeben).
- Wenn BWO Anlage 16 oder 22 fehlt und nicht nachgereicht wird, wird die Person von der Wahlleitung gestrichen und die nachfolgenden Kandidat*innen rücken um einen Platz nach oben in der Liste.
- Das Formblatt für die Unterstützungsunterschriften ist erst nach Erhalt der Landesliste von der Landeswahlleitung erhältlich.